Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütungssystem des Vorstands

Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) in der Fassung vom 16. Dezember 2019, bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020, hat der Aufsichtsrat Änderungen des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder beschlossen und dieses Vergütungssystem der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 5 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder mit einer Mehrheit von 86,3590 % gebilligt.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Für das laufende Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat Änderungen an dem Vergütungssystem für Aufsichtsratsmitglieder beschlossen. Dieses Vergütungssystem ist in § 15 der Satzung der Delivery Hero SE geregelt und wurde der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für Aufsichtsratsmitglieder mit einer Mehrheit von 99,7882 % gebilligt.

Weitere Informationen zu den Vergütungssystemen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Delivery Hero SE:

Umfassende Beschreibungen der Vergütungssysteme können in den oben verlinkten Dokumenten oder in dem Abschnitt „Hauptversammlung 2021“ unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 gefunden werden.