Vergütungssystem des Vorstands
Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) in der Fassung vom 16. Dezember 2019, bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020, hat der Aufsichtsrat Änderungen des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder beschlossen und dieses Vergütungssystem der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 5 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder mit einer Mehrheit von 86,3590 % gebilligt.
Für das Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat weitere Änderungen an dem Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder beschlossen und das neue Vergütungssystem der Hauptversammlung am 14. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 19 zur Billigung vorgelegt. Das neue Vergütungssystem wurde mit einer Mehrheit von 96,44 % gebilligt.